SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
 

Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) muss der Bauherr auf Baustellen mit Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber einen oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) benennen. Diese koordinieren die Planung und Durchführung des Bauprojekts im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Der SiGeKo sorgt dafür, dass das Bauvorhaben und spätere Arbeiten an der fertigen Anlage sicher ablaufen. In der Planungsphase erstellt er einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen für gefährliche Arbeiten enthält, sowie eine „Unterlage“ für zukünftige Arbeiten an der Anlage.

Während der Bauphase koordiniert und überwacht er die Zusammenarbeit der Arbeitgeber im Arbeitsschutz.

LEISTUNGEN UND AUFGABEN

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) stellt sicher, dass bei allen Arbeiten am Bauvorhaben Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte berücksichtigt werden. Er trägt maßgeblich dazu bei, Risiken zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. In der Planungsphase integriert er geeignete Schutzmaßnahmen in die Projektplanung und sorgt dafür, dass potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Während der Ausführungsphase überwacht er die Umsetzung dieser Maßnahmen, koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten und stellt sicher, dass die Sicherheitsvorschriften konsequent eingehalten werden.

Aufgaben während der Planung: 

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sorgt in der Planungsphase dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen, Bauverträgen und Vergabeunterlagen berücksichtigt werden. Er unterstützt bei der Prüfung von Angeboten und bei der Erstellung sowie Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde.

Er koordiniert die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und achtet darauf, wie die Arbeiten der Gewerke sich gegenseitig und die Umgebung beeinflussen. Der SiGeKo erstellt oder delegiert den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und passt ihn bei Änderungen an. Zudem berät er bei der Baustelleneinrichtung und plant gemeinsam sicherheitsrelevante Maßnahmen für spätere Arbeiten.

Aufgaben während der Ausführung: 
 

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sorgt während der Ausführung dafür, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan allen Beteiligten – einschließlich Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Subunternehmen und selbstständigen Unternehmern – vermittelt wird. Er passt den Plan bei Bedarf an und führt ihn fort. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Kontrolle, ob die Baustellenverordnung und die Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eingehalten und die Arbeitsverfahren ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zudem koordiniert er die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden, beispielsweise durch regelmäßige Sicherheitsbesprechungen.

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