FÜR HAMBURG UND GANZ DEUTSCHLAND
Als Ingenieur*innen für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Brandschutz sehen wir uns nicht nur als Dienstleister, sondern als integralen Bestandteil Ihres Teams und als vertrauensvollen Partner für eine sichere und effiziente Arbeitswelt. Wir erkennen die Einzigartigkeit jedes Unternehmens an und entwickeln daher maßgeschneiderte, praxisorientierte Lösungen, die präzise auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus einen Rahmen zu schaffen, in dem Sicherheit und Produktivität Hand in Hand gehen..
David Voigt, Inhaber
Als Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Brandschutz verfolgen wir das Ziel, herkömmliche Ansätze durch fundiertes Fachwissen und ganzheitliche Lösungsstrategien weiterzuentwickeln und neue Perspektiven zu eröffnen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen Sicherheit und Effizienz, die sich optimal ergänzen.
Unsere Expertise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Brandschutz zeichnet sich durch Flexibilität und zukunftsorientiertes Denken aus. Wir bieten praxisnahe, maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl theoretisch fundiert als auch praktisch erprobt sind. Mit einem tiefen Verständnis der spezifischen Anforderungen entwickeln wir individuelle Strategien, die eine optimale Balance zwischen Praxisnähe und Rechtssicherheit gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, ein sicheres und effizientes Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Obwohl unser Unternehmen im Herzen der Hafenstadt Hamburg verwurzelt ist, bieten wir unsere Dienstleistungen deutschlandweit und international an. Entdecken Sie, wie wir Theorie und Praxis erfolgreich vereinen, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Bei uns finden Sie Ihre Expert*innen für Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Brandschutz.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Mängelbeseitigung, Vorsorgeuntersuchungen, Anweisungen, Sicherheitsstandards, Unterweisungen, Bereitstellung von Schutzausrüstung und Arbeitsmitteln, Notfallkonzepte, Dokumentation, Unfallerfassung und Nachsorge. Diese Pflichten sind im Arbeitsschutzrecht festgelegt und gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
Die Betriebsmedizin schützt Unternehmen und Mitarbeitende vor gesundheitlichen Schäden. Die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Verantwortliche sollten darin nicht nur eine Pflicht sehen, sondern auch den positiven Einfluss auf Arbeitsklima und Produktivität.
Zu den Aufgaben der Betriebsmedizin gehören Gefährdungsbeurteilungen, Vorsorgeuntersuchungen und Beratung zur Arbeitssicherheit.
Gefahrgüter sind riskante Stoffe oder Objekte, die Gefahren bei Transport oder zeitweiligem Aufenthalt verursachen können. Das Gefahrgutrecht zielt darauf ab, schwerwiegende Unfälle zu verhindern, Menschen, Tiere und die Umwelt zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Internationale Vorschriften sichern den sicheren Transport und werden fortlaufend aktualisiert.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sorgt dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte bei Bauvorhaben berücksichtigt werden. In der Planungsphase integriert er Schutzmaßnahmen und erkennt potenzielle Gefahren frühzeitig. Während der Ausführung überwacht er deren Umsetzung, koordiniert die Zusammenarbeit und stellt die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicher.
Brandschutz ist entscheidend, um Leben, Eigentum und die Umwelt zu schützen. Vorbeugende Maßnahmen, wie baulicher und technischer Brandschutz, minimieren das Risiko von Bränden. Organisatorischer Brandschutz sorgt für effiziente Reaktionen im Ernstfall. Die Beachtung von Brandschutzrichtlinien ist daher unerlässlich für Sicherheit und Schadensminimierung.
Eine Unterweisung dient nicht primär der Qualifizierung der Mitarbeitenden, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich zudem aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften. Dabei stehen die spezifischen Inhalte des jeweiligen Betriebs im Vordergrund. Die Grundlage für die Unterweisung sollte daher stets die Betriebsanweisung bilden.
Ganzheitliche Sicherheitskonzepte: Wir bieten umfassende Lösungen, die die Bereiche Arbeitssicherheit, Gefahrgutmanagement und Brandschutz abdecken. Unser Ziel ist es, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, die allen relevanten Sicherheitsstandards entspricht und gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens berücksichtigt.
Ihr Gewinn: Mit unserer umfassenden Expertise in Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Brandschutz wird Ihr Unternehmen nicht nur sicherer, sondern zeigt sich auch als verantwortungsbewusster und zukunftsorientierter Arbeitgeber. Dies stärkt das Vertrauen Ihrer Beschäftigten und verbessert Ihr Image als sicherheitsbewusstes Unternehmen.
Telefon: +49 (0) 4185/ 79 99 610
E-mail: info@as-hh.com
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